Campingplatzordnung
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz dient der Entspannung und Erholung der Clubmitglieder, deren Familienangehörigen und Gästen sowie der Touristen. Die Nutzung des Platzes, der Badestelle und der Anlagen des Campingplatzes ist gemäß der jeweils gültigen Preisliste kostenpflichtig. Zur Gewährleistung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin sind o. g. Personen verpflichtet, im Sinne nachstehender Ordnung zu handeln.
Grundsätze
Die Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind Eigentum des Campingclubs und sind im Interesse aller Nutzer pfleglich zu behandeln und vor Zerstörung oder Beschädigung zu schützen.
Der Aufenthalt auf dem Campingplatz, die Benutzung aller Einrichtungen sowie die Benutzung der Bootsstege geschehen auf eigene Gefahr. Der Campingclub übernimmt keinerlei Haftung für privates Eigentum.
Die Sommersaison beginnt jährlich am 15.04. und endet am 14.10. Die Wintersaison beginnt jährlich am 14.10. und endet am 14.04. des Folgejahres.
Den Anweisungen der Clubleitung ist Folge zu leisten.
Das Betreten der Bootsstege ist Kindern unter 14 Jahren ohne Begleitung nicht gestattet.
Jede vereinbarte Nutzung des Platzes ist grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Für die Campingplatzruhe gelten folgende Zeiten:
Lärmbelästigende Tätigkeiten, wie z. B. Rasen mähen, sind zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr,
20:00 Uhr und 08:00 Uhr sowie sonntags ganztägig nicht gestattet. Aus Sicherheits- und Rechtsgründen sind spätestens zu den Zeiten der Nachtruhe, jedoch auf jeden Fall bei Einbruch der Dunkelheit
die Eingangstore und -türen zu verschließen.
Die Entnahme von Elektroenergie für eigene Zwecke hat von den zugewiesenen Anschlusssäulen zu erfolgen. Die Abrechnung für Touristen erfolgt nach Preisliste, für Clubmitglieder und Saisoncamper jährlich vor Saisonende nach Zählerablesung durch einen Beauftragten des Vorstandes.
Für Pflegearbeiten von Allgemeinflächen (Rasen mähen oder Rasen wässern) können zugewiesene andere Anschlusssäulen genutzt werden.
Die Installation von Fernsehantennen und SAT-Schüsseln ist nur in mobiler Bauweise und in eigener Verantwortung gestattet.
Für Clubmitglieder, Saisoncamper und Saisonnutzer von Bootsliegeplätzen gelten zusätzlich die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen zur Nutzung.
Allgemeine Regeln
Die Zuweisung von Stellplätzen für Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile sowie die Zuweisung von Bootsliegeplätzen erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand bzw. deren Beauftragte (Rezeptionskraft, Platzwart).
Das Befahren des Campingplatzes mit Kraftfahrzeugen ist nur zum Auf- und Abbauen von Campingeinrichtungen gestattet. Kräder, Mopeds und Fahrräder sind per Hand zu führen.
Das Abstellen der Kraftfahrzeuge ist nur auf den zugewiesenen Plätzen außerhalb des Campingplatzes gestattet.
Kräder sind innerhalb des Platzes auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
Das Abstellen von Boots- und Lastenanhängern sowie anderer nicht zur Saisonnutzung benötigter Gegenstände auf dem Campingplatz ist nicht gestattet.
Aus hygienischen Gründen besteht auf dem gesamten Campingplatz ein Hundeverbot.
Das Baden geschieht auf eigene Gefahr. Das Springen vom Bootssteg und das Baden zwischen den Booten ist nicht gestattet.
Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen ist Kleinkindern (Alter bis 6 Jahre) die Benutzung der Toilettenanlage nur in Begleitung einer erwachsenen Person gestattet.
Das Angeln und Senken vom Bootssteg und vom Ufer ist zwischen dem 01.06. und dem 01.09. eines Jahres nicht gestattet.
Anfallender Hausmüll während des Aufenthalts auf dem Campingplatz ist in dem dafür vorgesehenen Müllcontainer zu entsorgen. Der Hausmüll ist auf ein Minimum zu beschränken.
Gläser und Flaschen sind grundsätzlich im bereitstehenden Anhänger abzustellen.
Für gereinigte Wertstoffe des „Grünen Punktes“ ist die gelbe Tonne zu nutzen.
Jeglicher Sperr- und Sondermüll ist von den Clubmitgliedern, Urlaubern und Touristen mitzunehmen.
Die Entleerung der Chemietoiletten ist nur in den dafür vorgesehenen Einfüllstutzen des Toilettencontainers vorzunehmen.
Geschirrspülen ist nur an den dafür eingerichteten Plätzen vorzunehmen. In den Waschräumen und an den Wasserentnahmestellen ist das nicht gestattet. Bei der Wasserentnahme, insbesondere der Warmwasserentnahme, ist nach den Regeln der Sparsamkeit zu verfahren.
Entstehendes Abwasser aus den Campingmobilen ist aufzufangen und im Wasserauffangbecken hinter dem Waschhaus zu entsorgen. Jegliche andere Entsorgung ist nicht gestattet.
Geräte der Unterhaltungselektronik dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben werden, dass sie auf den benachbarten Stellplätzen nicht zu hören sind.
Die Abreise bzw. der Abbau ist dem Beauftragten des Vorstandes (Rezeptionskraft, Platzwart) zu melden. Der Standplatz ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
Alle Informationen zur Rettung und Alarmierung in Notfällen sowie bei Ausbruch eines Brandes befinden sich an der Seitenwand der Rezeption im Eingangsbereich (Tor 1) auf dem Lageplan bzw. im Schaukasten.
In der Wintersaison wird der Campingplatz nicht bewirtschaftet. Es werden keinerlei Leistungen
(wie
z. B. Trinkwasser, Müllabfuhr, Sanitärleistungen) angeboten. Das Abstellen von Wohnwagen / Wohnmobilen gegen Gebühr ist möglich. Es erfolgt keine Aufnahme von Touristen.
Die Brandschutzordnung ist Bestandteil der Campingplatzordnung.
Der Vorstand des Campingclubs wünscht allen Campingfreunden und Gästen einen
angenehmen Aufenthalt
Der Vorstand